Hinweis für Schüler/-innen mit Wohnsitz oder Ausbildungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen

Vollzeitschüler/-innen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder Teilzeit-Berufs­schüler/-innen mit Ausbildungs­betrieb in Nordrhein-Westfalen benötigen zum Besuch des Berufsschulzentrums am Westerberg der Stadt Osna­brück (Nieder­sachsen) eine Genehmi­gung des Schul­minis­teriums aus Nordrhein-Westfalen.

 

Wenden Sie sich bitte mit dem entsprechenden Antrag (siehe unten) an das für Sie zu­ständige Berufs­kolleg in Nordrhein-Westfalen. Nach Ge­nehmigung des Antrages kann eine Auf­nahme an unsere Berufsbildende Schule erfolgen. Die Genehmigung legen Sie bitte der Anmeldung bei.

 

Antrag NRW
Antrag NRW (P014840836).pdf
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Nähere Informationen erhalten Sie in der beigefügten Datei: Bilaterale-Vereinbarung.

 

Bilaterale Vereinbarung
Bilaterale Vereinbarung (P014840825).pdf
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