Hinweis für Schüler/-innen mit Wohnsitz oder Ausbildungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen
Vollzeitschüler/-innen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder Teilzeit-Berufsschüler/-innen mit Ausbildungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen benötigen zum Besuch des Berufsschulzentrums am Westerberg der Stadt Osnabrück (Niedersachsen) eine Genehmigung des Schulministeriums aus Nordrhein-Westfalen.
Wenden Sie sich bitte mit dem entsprechenden Antrag (siehe unten) an das für Sie zuständige Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen. Nach Genehmigung des Antrages kann eine Aufnahme an unsere Berufsbildende Schule erfolgen. Die Genehmigung legen Sie bitte der Anmeldung bei.
Nähere Informationen erhalten Sie in der beigefügten Datei: Bilaterale-Vereinbarung.