Die Fachschule Bautechnik wird derzeit am BSZW nicht angeboten! Bei Interesse und Rückfragen können Sie uns gerne unter folgender Telefonnummer erreichen: 05 41.32 38 70-24 oder schreiben Sie uns eine Mail an fachschuletechnik@bszw.de
Die Inhalte dieser Seite und die Ausbildungsinhalte werden derzeit überarbeitet.
Eingangsvorausetzungen
In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt:
Einschlägige Berufe sind
Architekturmodellbauer, Baustoffprüfer, Bauzeichner, Betonbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Betonwerker, Brunnenbauer, Dachdecker, Estrichleger, Feuerungs-
und Schornsteinbauer, Fliesen-, Platten und Mosaikleger, Gerüstbauer, Gleisbauer, Isolier, Kanalbauer, Maurer, Stahlbauschlosser, Steinmetz, Straßenbauer, Straßenwärter, Stuckateur, Trockenbaumonteur, Vermessungstechniker, Wasserbauer, Zimmerer.
Bei nicht aufgeführten Berufen (besonders aus den neuen Bundesländern) bitte nachfragen.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 28.02 für das folgende Schuljahr eingereicht werden. Aufnahmen nach diesem Termin sind möglich wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Inhalte
In der Klasse I sind die Unterrichtinhalte für den Schwerpunkt Hochbau und Tiefbau identisch. In der Klasse werden einige Fächer nur für die jeweilige Fachrichtung gegeben.
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung am Ende des zweiten Schuljahres.
Mit Bestehen der Prüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung: ,,Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker" zu führen.
Bei entsprechenden Leistungen in den Fächern:
wird die Fachhochschulreife erworben. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an jeder Fachhochschule der Bundesrepublik Deutschland in der entsprechenden Fachrichtung.
Beschäftigungsmöglichkeiten
Arbeitsmöglichkeiten bieten sich für Technikerinnen und Techniker z. B. in folgenden Bereichen:
Finanzielle Förderungen:
Aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) kann Schülerinnen und Schülern Ausbildungsförderung oder MEISTER-Bafög gewährt werden.
Bei beruflicher Rehabilitation ist eine finanzielle Förderung durch Arbeitsamt, Bundes- Landesversicherungsanstalt oder Berufsgenossenschaften möglich.
Der Besuch der Schule für Bundeswehrangehörige wird gemäß Soldatenversorgungsgesetz von den Kreiswehrersatzämtern finanziert.