Schulpflicht in besonderen Fällen

Willkommen im Informationsbereich der weiteren Angebote!

 

Einzelfallbezogene Förderung: Nach § 69 NSchG besteht unter bestimmten (engen) Voraussetzungen die Möglichkeit, die Schulpflicht z. B. im Rahmen eines Betriebspraktikums oder in anderen Einrichtungen zu erfüllen.

 

Einzelfallbezogene Förderung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Schulpflicht in einer Jugendwerkstatt zu erfüllen

(Ansprechpartner: Herr Zumbrägel)